Hinweise zur Batterieentsorgung

Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach dem ElektroG

  1. Pflicht zur getrennten Entsorgung/Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Fehlwürfe sind durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen zu vermeiden.
  2. Pflicht zur Entnahme von Batterien, Akkumulatoren und Lampen Enthalten die Geräte Batterien, Akkumulatoren oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung durch den Endnutzer entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Es empfiehlt sich, die im Gerät eingesetzten Batterie- und Akkumulatortypen sowie deren chemische Zusammensetzung anzugeben.
  3. Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme und von ihnen geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen. Dabei gilt folgendes: Bei dem Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer muss der Vertreiber ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, am Ort des Verkaufs oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Erwirbt der Endnutzer kein Neugerät, ist der Vertreiber auf Wunsch des Endnutzers verpflichtet, bis zu drei Altgeräte je Geräteart mit Außenmaßen bis maximal 25 cm im Einzelhandelsgeschäft oder in dessen unmittelbarer Umgebung kostenfrei zurückzunehmen.
  4. Pflicht zur eigenverantwortlichen Löschung personenbezogener Daten vor Entsorgung Der Endnutzer ist für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.
Hinweise zur Batterieentsorgung
 
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
 
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
 
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
 
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
 
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
 
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
 
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
 
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
 
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
 
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.
 

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.